von a-thi-flur » So 18. Feb 2018, 00:35
hallo,
ich glaube, die dargebrachte antwort-sichtweise ist etwas zu oberflächlich, zu pauschal,
oder ich weiß mich nich nicht klar genug auszudrücken, also 2. versuch - beispielle:
A.) fiktives bsp.: flurbereinigung war 2000, nun ist 2018:
da sind zwei äcker am berg: links ein windrad, rechts eine salatfabrik drauf, daneben sind die flurfeldwege-links und -rechts:
links soll strom ins tal geleitet werden, rechts abwasser.
dürfen die beiden flurfeld wege einfach so benutzt werden oder bedarf es einer genehmigung oder einer diensbarkeit oder einer satzung,
denn es liegt ja auch sowas wie ein enteignungsgleicher eingriff vor, oder?
gilt für den linken das gleiche wie für den rechten?
B.) ein abwasserverband bindet einen graben, der einem flurbereinigungsverfahren entstamm, in sein abwasserkonzept ein:
muss er die gemeinde nebst kommunalaufsicht fragen oder muss jene eine satzung erstellen oder darf er einfach sein abwasser ein- und durchleiten?
danke vorab
mfg
thi-flur
hallo,
ich glaube, die dargebrachte antwort-sichtweise ist etwas zu oberflächlich, zu pauschal,
oder ich weiß mich nich nicht klar genug auszudrücken, also 2. versuch - beispielle:
A.) fiktives bsp.: flurbereinigung war 2000, nun ist 2018:
da sind zwei äcker am berg: links ein windrad, rechts eine salatfabrik drauf, daneben sind die flurfeldwege-links und -rechts:
links soll strom ins tal geleitet werden, rechts abwasser.
dürfen die beiden flurfeld wege einfach so benutzt werden oder bedarf es einer genehmigung oder einer diensbarkeit oder einer satzung,
denn es liegt ja auch sowas wie ein enteignungsgleicher eingriff vor, oder?
gilt für den linken das gleiche wie für den rechten?
B.) ein abwasserverband bindet einen graben, der einem flurbereinigungsverfahren entstamm, in sein abwasserkonzept ein:
muss er die gemeinde nebst kommunalaufsicht fragen oder muss jene eine satzung erstellen oder darf er einfach sein abwasser ein- und durchleiten?
danke vorab
mfg
thi-flur