Auslagenerstattung (öffentl. Bekanntmachung)

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Auslagenerstattung (öffentl. Bekanntmachung)

von Partschefeld » Di 13. Mai 2014, 11:48

An dieser Stelle möchte ich meine Abhandlung zum Thema Auslagenerstattung bei Amtshilfegesuchen (insb. bei öffentlichen Bekanntmachungen) zur Diskussion stellen. Die Herangehensweise der Kommunen ist sehr verschieden. Oft werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Andere Kommunen verlangen Minibeträge im zweistelligen Bereich und wiederrum andere Kommunen kommen fast an 4stellige Beträge heran. Oft werden keine Begründungen oder Nachweise geliefert oder es wird auf die Gebühren für Anzeigekunden verwiesen. Da jede Rechnung nach dem Haushaltsrecht auch sachlich und fachlich zu prüfen ist, mache ich mir so langsam bei den hohen Beträgen Gedanken, ob diese gerechtfertigt sind.

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