von Partschefeld » Mo 12. Jan 2015, 15:06
So ganz Unrecht hat er nicht. Jedoch ganz so einfach kann er sich das auch nicht machen. Ich würde das gesetzliche Recht weder in der Wertermittlung, noch im Flurbereinigungsplan beachten. Da der Versorger Nebenbeteiligter ist, muss er seine Rechte anmelden (es steht ja schließlich nicht im GB) und zur Not kann er Widerspruch einlegen, falls er durch Neuordnung beeinträchtigt wird.
So ganz Unrecht hat er nicht. Jedoch ganz so einfach kann er sich das auch nicht machen. Ich würde das gesetzliche Recht weder in der Wertermittlung, noch im Flurbereinigungsplan beachten. Da der Versorger Nebenbeteiligter ist, muss er seine Rechte anmelden (es steht ja schließlich nicht im GB) und zur Not kann er Widerspruch einlegen, falls er durch Neuordnung beeinträchtigt wird.