von Rab » So 1. Feb 2015, 13:14
Hallo,
Können illegale öffentliche Versorgungsleitungen im Flurbereinigungsgebiet (Wasser, Abwasser z.B.) im Rahmen der rechtlichen Flurbereinigung (§37 FlurbG) mit einer Grundbuchberichtigung (per §79 FlurbG) zwangsweise (in letzter Konsequenz) legalisiert werden?
Oder mit anderen Worten:
Können illegale Versorungsleitungen dadurch legalisiert werden, dass die Flurbereinigungsbehörde sagt: "nicht die Leitungen sind illegal sondern das Grundbuch ist unrichtig"?
Oder mit nochmals anderen Worten:
Kann die Flurbereinigungsbehörde eine Dienstbarkeit für öffentliche Versorgungsleitungen nachträglich ins Grundbuch eintragen lassen, ohne das der Eigentümer, durch dessen Flurstück die Leitungen laufen, dies bewilligt?
Freundliche Grüße rab
Hallo,
Können illegale öffentliche Versorgungsleitungen im Flurbereinigungsgebiet (Wasser, Abwasser z.B.) im Rahmen der rechtlichen Flurbereinigung (§37 FlurbG) mit einer Grundbuchberichtigung (per §79 FlurbG) zwangsweise (in letzter Konsequenz) legalisiert werden?
Oder mit anderen Worten:
Können illegale Versorungsleitungen dadurch legalisiert werden, dass die Flurbereinigungsbehörde sagt: "nicht die Leitungen sind illegal sondern das Grundbuch ist unrichtig"?
Oder mit nochmals anderen Worten:
Kann die Flurbereinigungsbehörde eine Dienstbarkeit für öffentliche Versorgungsleitungen nachträglich ins Grundbuch eintragen lassen, ohne das der Eigentümer, durch dessen Flurstück die Leitungen laufen, dies bewilligt?
Freundliche Grüße rab