von Partschefeld » Fr 20. Jul 2018, 07:59
Gute Frage, die ich nicht ganz beantworten kann. In § 52 Abs. 3 S. 2 FlurbG steht "... zugunsten eines bestimmten Dritten ...". Wenn in der einseitigen Landverzichtserklärung niemand bestimmt wird, ist es automatisch die TG. Schreibt man explizit die TG als Begünstigten rein, würde ich nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass die TG den Status eines "Dritten" erhält. Die Annahme der Landverzichtserklärung durch die TG reicht m.E. aus und ersetzt mindestens die Unterschrift auf der Landverzichtserklärung. Wenn ein Verfügungsverbot eingetragen wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die TG der Landverzichtserklärung zugestimmt hat und auch angenommen hat.
Gute Frage, die ich nicht ganz beantworten kann. In § 52 Abs. 3 S. 2 FlurbG steht "... zugunsten eines bestimmten Dritten ...". Wenn in der einseitigen Landverzichtserklärung niemand bestimmt wird, ist es automatisch die TG. Schreibt man explizit die TG als Begünstigten rein, würde ich nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass die TG den Status eines "Dritten" erhält. Die Annahme der Landverzichtserklärung durch die TG reicht m.E. aus und ersetzt mindestens die Unterschrift auf der Landverzichtserklärung. Wenn ein Verfügungsverbot eingetragen wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die TG der Landverzichtserklärung zugestimmt hat und auch angenommen hat.