von Partschefeld » Fr 20. Jul 2018, 08:05
Die zulässige Art der Benutzung jeglicher Wege regelt die straßenrechtliche Widmung und verkehrsrechtliche Anordnung. Ein Feld- und Waldweg kann mit einem PkW befahren werden, wenn das Ziel der Benutzung im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft steht. Der Flurbereinigungsplan hat Festsetzungen zu treffen, dass jedes Grundstück rechtlich erreicht werden kann. Im Zweifel wird es Anliegerverkehr sein.
Die zulässige Art der Benutzung jeglicher Wege regelt die straßenrechtliche Widmung und verkehrsrechtliche Anordnung. Ein Feld- und Waldweg kann mit einem PkW befahren werden, wenn das Ziel der Benutzung im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft steht. Der Flurbereinigungsplan hat Festsetzungen zu treffen, dass jedes Grundstück rechtlich erreicht werden kann. Im Zweifel wird es Anliegerverkehr sein.