von Partschefeld » Mo 9. Dez 2019, 17:23
Richtig, der Rechtspfleger macht nur das, was er beantragt bekommt. Ich sehe den Herrschvermerk als ein sinnvolles Mittel an, damit der Eigentümer und die Nachfolger immer gleich erkennen, welche Rechte diese an fremden Grundstücke noch haben. Ich würde im Flurbereinigungsplan gleich festlegen, dass für alle Grunddienstbarkeiten ein Herrschvermerk eingetragen wird und beim Berichtigungsersuchen explizit noch mal darauf verweisen.
Richtig, der Rechtspfleger macht nur das, was er beantragt bekommt. Ich sehe den Herrschvermerk als ein sinnvolles Mittel an, damit der Eigentümer und die Nachfolger immer gleich erkennen, welche Rechte diese an fremden Grundstücke noch haben. Ich würde im Flurbereinigungsplan gleich festlegen, dass für alle Grunddienstbarkeiten ein Herrschvermerk eingetragen wird und beim Berichtigungsersuchen explizit noch mal darauf verweisen.