von Partschefeld » Do 16. Apr 2020, 10:51
Ja, aber § 749 BGB sieht keine Realteilung vor. Der Aufhebungsanspruch mündet immer in der Zwangsversteigerung des gesamten Grundstücks, wenn sich die Beteiligten nicht anders einigen.
Es gibt aber landesrechtliche Regelungen, wonach Teilungsgenehmigungen erforderlich sind. Auf die schnelle Suche in NRW und NI. Da kenne ich mich aber nicht aus
Ja, aber § 749 BGB sieht keine Realteilung vor. Der Aufhebungsanspruch mündet immer in der Zwangsversteigerung des gesamten Grundstücks, wenn sich die Beteiligten nicht anders einigen.
Es gibt aber landesrechtliche Regelungen, wonach Teilungsgenehmigungen erforderlich sind. Auf die schnelle Suche in NRW und NI. Da kenne ich mich aber nicht aus