Masseland

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Re: Masseland

von Partschefeld » Sa 18. Apr 2020, 20:00

Die TG wird vom Vorstand vertreten. Der Vorstand ermächtigt den Vorstandsvorsitzenden eine Landverzichtserklärung zu unterschreiben. Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Behörde.

Re: Masseland

von qay » Sa 18. Apr 2020, 19:40

Aber braucht die tg die Zustimmung der flurbehörde oder kann die Vorstandschaft darüber entscheiden?

Re: Masseland

von Partschefeld » Do 16. Apr 2020, 14:31

Wie gesagt liegt es im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde und muss dem Zweck des Verfahrens entsprechen. Die Gemeinde ist aber keine untere Flurbereinigungsbehörde. Die Flurbereinigungsbehörde kann das Masseland zur Senkung des Abzuges verwenden, sie kann es der Gemeinde geben, sie kann es auf die Haupt- und Nebenerwerbslandwirte verteilen, sie kann es für öffentliche Maßnahmen verwenden. Ob die Flurbereinigungsbehörde das Masseland richtig zugeteilt hat, ist eine Einzelfallentscheidung die durch einen Richter geprüft werden kann. Das Masseland einer einzelnen Person ohne Begründung zuzuteilen ist aber mit Sicherheit ein Fehler.
Die TG kann natürlich das durch Landverzichtserklärung erworbene Land auch wieder an der ursprünglichen Verkäufer zurück verkaufen. Dies ist aber Zustimmungsbedürftig gem. § 17 FlurbG und ich bezweifle, dass es hierfür eine Zustimmung gibt.

Re: Masseland

von qay » Do 16. Apr 2020, 12:01

Das heißt aber das Land zu händen der tg automatisch zu masseland wird,und somit nach dem 54 er von der flurbehörde an die tg zurück geht. Somit darf eine gemeinde die als untere flurbehörde fungiert nicht das Land unter den Nagel reißen.

Re: Masseland

von Partschefeld » Do 16. Apr 2020, 10:46

Die Verteilung von Masseland richten sich nach § 54 Abs. 2 FlurbG. Die Entscheidung wie und an wen das Masseland zugeteilt wird liegt im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde.

Masseland

von qay » Mi 15. Apr 2020, 19:43

Hallo zusammen,

kurze frage an die Flurbereiniger. Wenn ein Teilnehmer einer Flurbereinigung mit mehreren Grundstücken beteiligts, kann er dann ein Grundstück das er durch eine Landverzichtserklärung zu Händen der TG her gegeben hat dieses evt. durch zuteilung von Masseland wieder zurück kaufen?
Denn durch die Landverzichtserklärung zu Händen der TG (52 er §§) wird das Grundstück doch zu Masseland.
Darf dieses Masseland eine Gemeinde als untere Flurbehörde überhaupt selbst nehmen wie es bis jetzt der Fall ist?, oder muss es wieder an die Teilnehmer zurück gehen?
Bitte nur ernste Antworten die auch beleg bar sind.

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