von FNO » Do 14. Mär 2024, 17:04
Bei der Landverzichtserklärung erfolgt der Eigentumswechsel erst mit der Ausführung des Flurbereinigungsplans. Auf dieser Grundlage wird das Grundbuch berichtigt.
Soll schon zu einem früheren Zeitpunkt die Eintragung erfolgen, bspw. weil die Grundstücke belastet werden sollen, wäre ein notarieller Kaufvertrag anzuraten.
Bei der Landverzichtserklärung erfolgt der Eigentumswechsel erst mit der Ausführung des Flurbereinigungsplans. Auf dieser Grundlage wird das Grundbuch berichtigt.
Soll schon zu einem früheren Zeitpunkt die Eintragung erfolgen, bspw. weil die Grundstücke belastet werden sollen, wäre ein notarieller Kaufvertrag anzuraten.