von Partschefeld » Di 2. Apr 2013, 11:43
Anhand Deiner Karten kann man erkennen, dass mind. bis 1945 ein Weg zwischen den Ortschaften bestand und mind. der Hauptweg, der in Richtung Nordosten verläuft, öffentlich war (eigenes Flurstück, höhere Straßenklasse lt. Berliner Meilenkarte). Ich gehe stark davon aus, dass der Hauptweg, wie auch Teile des Verbindungsweges mit der Kollektivierung der Landwirtschaft bzw. spätestend mit dem Bau der, auf dem Luftbild erkennbaren, großen Stallanlage weggefallen sind. Die LPG hatte ein umfassendes Nutzungsrecht an dem eingebrachten Boden und konnte Wege verändern (vgl. § 10 LPGG 1959 bzw. § 18 LPGG 1982). Somit könnte mit dem Bau der Stallanlage bzw. dem entfernen des Hauptweges der öffentliche Verbindungsverkehr (Wander- und Radverkehr) neu geregelt worden sein. Die Bauunterlagen könnten Hinweise geben. Sofern das Grundstück, auf dem der stittige öffentliche Weg sich befindet, komplett in die LPG eingebracht wurde, könnte der öffentliche Verkehr an die neue Stelle verlegt worden sein. Da lt. Google sich dort ein Schloss befindet, könnte das Grundstück zu DDR-Zeiten auch enteignet worden sein und der neue Staatseigentümer hat den öffentlichen Verkehr über das Grundstück geleitet (stillschweigende Duldung reicht aus).
Es kann somit ein öffentlicher Weg sein, der rechtlich entstanden ist, als die Verordnung über das Straßenwesen vom 18.07.1957 galt, demnach ist gem. § 3 Abs. 2 ein Weg öffentlich, wenn der Rechtsträger oder Eigentümer der öffentlichen Benutzung nicht widersprochen hat.
Das damals nicht über Dein Grundstück gebaut wurde, hat mit Sicherheit mit der "Nichtzustimmung" des damaligen Eigentümers zu tun. Wenn es sich um einen öffentlichen Weg handelt, wäre eine Zustimmung nur notwendig gewesen, wenn es Änderungen beim Wegebau hinsichtlich des Verlaufes oder der Breite gekommen wäre. Da aber bis heute die meisten Gemeinden/Städte sich mit der Widmungsfiktion schwer tun, hat man lieber nichts gemacht. Und dieses Nichtstun bringt nach und nach mehr Ärger, weil sich die Eigentümer auf Aussagen verlassen. Bereits jetzt müsste die Gemeinde die Verbotsschilder entfernen lassen und Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, da sie annimmt, dass der Weg öffentlich ist. Und wieder tut die Gemeinde nichts, was weiter zur Ungewissheit führt. Aber auch der Gesetzgeber sollte die Widmungsfiktion nach und nach verbannen.
Ich könnte mir in Deinem Fall schon vorstellen, dass der Weg öffentlich ist, aber das ist reines Bauchgefühl anhand der mir vorliegenden Fakten und meinen Deutungen. Zur richtigen Feststellung Bedarf es schon einer gutachterlichen Ermittlung. Da ich Deiner Schreibweise entnehme, dass Du Dich einer Lösungssuche nicht verweigern würdest, empfehle ich Dir mit der Gemeinde Alternativvarianten zu diskutieren. Besser wäre, wenn ein neutraler Dritter (der von Dir und der Gemeinde akzeptiert wird) eine Art Mediationsverfahren führt. Ich denke ein Flurbereinigungsverfahren könnte helfen, denn selbst wenn Du das Widerspruchsverfahren verlierst, könntest Du die Gemeinde schikanieren. Weder Du wirst Interesse an einem Dauerkonflikt mit der Gemeinde haben und genausowenig die Gemeinde mit Dir.
Irrelevant für die Öffentlichkeit ist mit Sicherheit der Bau des Radweges im Außenbereich (Heranführung an Dein Grundstück). Aber Interessant wären auch hier die Bauunterlagen und die Fördermittelanträge, denn die Gemeinde hätte keine Fördermittel bekommen, wenn der Weg eine Sackgasse ist.
Anhand Deiner Karten kann man erkennen, dass mind. bis 1945 ein Weg zwischen den Ortschaften bestand und mind. der Hauptweg, der in Richtung Nordosten verläuft, öffentlich war (eigenes Flurstück, höhere Straßenklasse lt. Berliner Meilenkarte). Ich gehe stark davon aus, dass der Hauptweg, wie auch Teile des Verbindungsweges mit der Kollektivierung der Landwirtschaft bzw. spätestend mit dem Bau der, auf dem Luftbild erkennbaren, großen Stallanlage weggefallen sind. Die LPG hatte ein umfassendes Nutzungsrecht an dem eingebrachten Boden und konnte Wege verändern (vgl. § 10 LPGG 1959 bzw. § 18 LPGG 1982). Somit könnte mit dem Bau der Stallanlage bzw. dem entfernen des Hauptweges der öffentliche Verbindungsverkehr (Wander- und Radverkehr) neu geregelt worden sein. Die Bauunterlagen könnten Hinweise geben. Sofern das Grundstück, auf dem der stittige öffentliche Weg sich befindet, komplett in die LPG eingebracht wurde, könnte der öffentliche Verkehr an die neue Stelle verlegt worden sein. Da lt. Google sich dort ein Schloss befindet, könnte das Grundstück zu DDR-Zeiten auch enteignet worden sein und der neue Staatseigentümer hat den öffentlichen Verkehr über das Grundstück geleitet (stillschweigende Duldung reicht aus).
Es kann somit ein öffentlicher Weg sein, der rechtlich entstanden ist, als die Verordnung über das Straßenwesen vom 18.07.1957 galt, demnach ist gem. § 3 Abs. 2 ein Weg öffentlich, wenn der Rechtsträger oder Eigentümer der öffentlichen Benutzung nicht widersprochen hat.
Das damals nicht über Dein Grundstück gebaut wurde, hat mit Sicherheit mit der "Nichtzustimmung" des damaligen Eigentümers zu tun. Wenn es sich um einen öffentlichen Weg handelt, wäre eine Zustimmung nur notwendig gewesen, wenn es Änderungen beim Wegebau hinsichtlich des Verlaufes oder der Breite gekommen wäre. Da aber bis heute die meisten Gemeinden/Städte sich mit der Widmungsfiktion schwer tun, hat man lieber nichts gemacht. Und dieses Nichtstun bringt nach und nach mehr Ärger, weil sich die Eigentümer auf Aussagen verlassen. Bereits jetzt müsste die Gemeinde die Verbotsschilder entfernen lassen und Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, da sie annimmt, dass der Weg öffentlich ist. Und wieder tut die Gemeinde nichts, was weiter zur Ungewissheit führt. Aber auch der Gesetzgeber sollte die Widmungsfiktion nach und nach verbannen.
Ich könnte mir in Deinem Fall schon vorstellen, dass der Weg öffentlich ist, aber das ist reines Bauchgefühl anhand der mir vorliegenden Fakten und meinen Deutungen. Zur richtigen Feststellung Bedarf es schon einer gutachterlichen Ermittlung. Da ich Deiner Schreibweise entnehme, dass Du Dich einer Lösungssuche nicht verweigern würdest, empfehle ich Dir mit der Gemeinde Alternativvarianten zu diskutieren. Besser wäre, wenn ein neutraler Dritter (der von Dir und der Gemeinde akzeptiert wird) eine Art Mediationsverfahren führt. Ich denke ein Flurbereinigungsverfahren könnte helfen, denn selbst wenn Du das Widerspruchsverfahren verlierst, könntest Du die Gemeinde schikanieren. Weder Du wirst Interesse an einem Dauerkonflikt mit der Gemeinde haben und genausowenig die Gemeinde mit Dir.
Irrelevant für die Öffentlichkeit ist mit Sicherheit der Bau des Radweges im Außenbereich (Heranführung an Dein Grundstück). Aber Interessant wären auch hier die Bauunterlagen und die Fördermittelanträge, denn die Gemeinde hätte keine Fördermittel bekommen, wenn der Weg eine Sackgasse ist.