TG Vorkaufsrecht RSG außerhalb des Verfahrensgebietes

Antwort erstellen


Diese Frage dient dazu, das automatisierte Versenden von Formularen durch Spam-Bots zu verhindern.
Smilies
:D :) ;) :( :o :shock: :? 8-) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen: :geek: :ugeek:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[flash] ist ausgeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smilies sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: TG Vorkaufsrecht RSG außerhalb des Verfahrensgebietes

Re: TG Vorkaufsrecht RSG außerhalb des Verfahrensgebietes

von Partschefeld » Mi 10. Jan 2018, 13:57

Mit dem Grundstücksverkehrsgesetz vom 28.07.1961 (BGBL I S. 1091) wurde gem. § 27 das Reichssiedlungsgesetz dergestalt geändert, dass Teilnehmergemeinschaft als Siedlungsunternehmen bezeichnet werden können. Hier wurde auch der § 4 Abs. 1 RSG aufgenommen, wonach die bezirkszugehörigkeit beschrieben wurde. In der Gesetzesbegründung (BT-DrS 3/119) zu § 33 (Seite 28) wird explizit geschrieben "Gerade in Gebieten, in denen eine Flurbereinigung durchgeführt werden soll, kann die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Teilnehmergemeinschaft die Durchführung der Flurbereinigung unter Umständen wesentlich fördern." Fraglich ist hier wie dies funktionieren soll, weil eine Teilnehmergemeinschaft erst mit der Anordnung des Verfahrens entsteht. Anhand dieser Gesetzesbegründung müsste es jedoch möglich sein, dass eine Teilnehmergemeinschaft auch außerhalb ihres eigenen Gebietes Flächen erwerben kann. Einzig bedarf es im Nachgang der Beiziehung (wie bei einer Landverzichtserklärung außerhalb des Verfahrensgebietes vgl. Wingerter/Mayr Rn. 6 zu § 52 FlurbG). Eine weitere Erläuterung zur Bezirksabgrenzung im Hinblick auf die Teilnehmergemeinschaft habe ich in o.g. Gesetzesbegründung nicht gefunden.

Dies erst mal als Antwort auf meine damalige Frage, weil ich mich eben wieder damit beschäftigen musste. Vielleicht hat jemand noch eine weitere Idee.

TG Vorkaufsrecht RSG außerhalb des Verfahrensgebietes

von Partschefeld » Fr 11. Jul 2014, 12:24

Ist das Vorkaufsrecht der Teilnehmergemeinschaft (Siedlungsunternehmen) gem. § 4 Abs. 1 Reichssiedlungsgesetz (RSG) auf Grundstücke im Verfahrensgebiet beschränkt? Ist der Begriff "Bezirk" lt. RSG mit "Verfahrensgebiet" lt. FlurbG gleichzusetzen?

Nach oben