von Partschefeld » Sa 23. Mär 2013, 14:22
Nach welchen Kriterien wählt ihr die Mustergründe aus, um die Reichsbodenschätzung zu überprüfen? Nach unserer Vorschrift soll pro vorhandene Bodenart mind. ein Mustergrund untersucht werden. Ist es notwendig im Verhältnis zu den vorhandenen Bodenarten auch die Anzahl der Mustergründe festzulegen?
Nach welchen Kriterien wählt ihr die Mustergründe aus, um die Reichsbodenschätzung zu überprüfen? Nach unserer Vorschrift soll pro vorhandene Bodenart mind. ein Mustergrund untersucht werden. Ist es notwendig im Verhältnis zu den vorhandenen Bodenarten auch die Anzahl der Mustergründe festzulegen?