von Partschefeld » Sa 16. Aug 2014, 13:19
Sie meinen bestimmt den Eigenanteil an den Ausführungskosten (Verfahrenskosten trägt zu 100% das Bundesland gem. § 104 FlurbG). Der Eigenanteil ist der Betrag, der nicht durch Fördermittel abgedeckt wird und jeder Teilnehmer nach dem Wert seiner neuen Grundstücke zahlen muss. In den Aufklärungsversammlungen/Informationsveranstaltungen werden hierfür Circakosten genannt, für ein durchschnittlich wertiges landwirtschaftlichen Grundstück. Die Wertermittlung ist ein separater Verfahrensschritt. Die Grundstücke im Dorf (Hausgrundstücke) werden nach dem Verkehrswert (§ 29 FlurbG) bewertet, hingegen die landwirtschaftlichen Grundstücke nach dem Ertragswert (§ 28 FlurbG). In den Wertermittlungsergebnissen lassen sich zwar aufgrund der Kapitalisierung die Werte vergleichen, aber dies muss sich nicht zwangsläufig auf den Beitrag auswirken. Bsp.: Ein LN-Grundstück erhält die Wertzahl 20 und besitzt einen aktuellen Verkehrswert von 1 €/m². Der Verkehrswert für Bauland liegt bei 100 €/m², somit müsste eine Wertzahl von 2000 für Bauland in der Wertermittlung stehen. Damit käme in Ihrem Beispiel eine Beitragslast von 40.000 €/ha für die Dorflage in Frage. Dies ist unrealistisch und niemals angemessen, daher kann man in der Wertermittlung niedrigere Werte für Bauland ansetzen oder über Beitragszonen die zukünftige Beitragslast regulieren. Fragen Sie einfach bei Ihrer Flurbereinigungsbehörde nach, mit welchen Kosten Sie in der Ortslage rechnen müssen.
Hinsichtlich der Bandbreite von Kosten kann ich keine Auskunft geben, dass ist ganz individuell. Es hängt an der Höhe der Fördermittel und den geplanten Maßnahmen die umgesetzt werden sollen. Es gibt auch keine Grenzen. Grundsätzlich gilt: Je mehr in Ihren Ort investiert wird, um so höher ist der Eigenanteil für die Teilnehmer.
Sie meinen bestimmt den Eigenanteil an den Ausführungskosten (Verfahrenskosten trägt zu 100% das Bundesland gem. § 104 FlurbG). Der Eigenanteil ist der Betrag, der nicht durch Fördermittel abgedeckt wird und jeder Teilnehmer nach dem Wert seiner neuen Grundstücke zahlen muss. In den Aufklärungsversammlungen/Informationsveranstaltungen werden hierfür Circakosten genannt, für ein durchschnittlich wertiges landwirtschaftlichen Grundstück. Die Wertermittlung ist ein separater Verfahrensschritt. Die Grundstücke im Dorf (Hausgrundstücke) werden nach dem Verkehrswert (§ 29 FlurbG) bewertet, hingegen die landwirtschaftlichen Grundstücke nach dem Ertragswert (§ 28 FlurbG). In den Wertermittlungsergebnissen lassen sich zwar aufgrund der Kapitalisierung die Werte vergleichen, aber dies muss sich nicht zwangsläufig auf den Beitrag auswirken. Bsp.: Ein LN-Grundstück erhält die Wertzahl 20 und besitzt einen aktuellen Verkehrswert von 1 €/m². Der Verkehrswert für Bauland liegt bei 100 €/m², somit müsste eine Wertzahl von 2000 für Bauland in der Wertermittlung stehen. Damit käme in Ihrem Beispiel eine Beitragslast von 40.000 €/ha für die Dorflage in Frage. Dies ist unrealistisch und niemals angemessen, daher kann man in der Wertermittlung niedrigere Werte für Bauland ansetzen oder über Beitragszonen die zukünftige Beitragslast regulieren. Fragen Sie einfach bei Ihrer Flurbereinigungsbehörde nach, mit welchen Kosten Sie in der Ortslage rechnen müssen.
Hinsichtlich der Bandbreite von Kosten kann ich keine Auskunft geben, dass ist ganz individuell. Es hängt an der Höhe der Fördermittel und den geplanten Maßnahmen die umgesetzt werden sollen. Es gibt auch keine Grenzen. Grundsätzlich gilt: Je mehr in Ihren Ort investiert wird, um so höher ist der Eigenanteil für die Teilnehmer.