Kann man Flur-Feldwege enteignen?

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Re: Kann man Flur-Feldwege enteignen?

von Rheinhesse » Sa 23. Sep 2017, 21:32

Nach aktueller Entscheidung OVG Koblenz offensichtlich nicht:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 1. Senat Urteil vom 23.08.2017 Az.: 1 C 11077/17

(Aufhebung der Festsetzung eines Wirtschaftsweges durch einen Flurbereinigungsplan)
Leitsatz
1. Soll die Festsetzungen eines Wirtschaftsweges durch einen Flurbereinigungsplan, aufgehoben werden, müssen die Interessen der durch die Festsetzungen des Flurbereinigungsplans begünstigenden und von der streitigen Maßnahme betroffenen Landwirte ermittelt werden.(Rn.15) ...

....Wie oben ausgeführt, muss ein rechtlich geschütztes Interesse am Fortbestand des flurbereinigungsrechtlichen Sonderregimes für den Wirtschaftsweg gegenüber einem gegenläufigen öffentlichen Interesse allenfalls dann zurückstehen, wenn den Begünstigten ein angemessener, unter Umständen auch finanzieller Ausgleich angeboten wird und ihnen der Verzicht auf ihren konkreten Erschließungsvorteil unter Berücksichtigung dieses Ausgleichs zumutbar ist. .... Ein im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens entschädigungslos erfolgter Landabzug ist nur deshalb als zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG anzusehen, weil die Teilnehmer durch das neue Wegenetz in den Genuss konkreter Erschließungsvorteile gelangen. Wenn einem Teilnehmer nachträglich der durch die Flurbereinigung erlangte Erschließungsvorteil wieder entzogen werden soll, verlangt das aus dem Rechtsstaatsgebot folgende Bestimmtheitsgebot die Entschädigungsregelung so genau zu fassen, dass die Voraussetzungen für den Entschädigungsanspruch mit hinreichender Genauigkeit sowie Art und Ausmaß der Entschädigung geregelt werden.

Kann man Flur-Feldwege enteignen?

von thi-flur » Fr 30. Jun 2017, 22:45

Hallo, liebs Forumsmitglieder!!!

§ 45 EnWG erlaubt das Enteignen für z.B. Windenergieanlagen.
Geht das auch für Flur-Feldwege.
Oder wird dies durch § 58 Abs 4 S 2 verhindert?

Danke vorab und schönen Sommer :-)

thi-flur

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