Gemarkungsübergreifender Baustellenverkehr zu Flurbereinigungsgebiet

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Re: Gemarkungsübergreifender Baustellenverkehr zu Flurbereinigungsgebiet

von Partschefeld » Mo 2. Sep 2019, 11:41

Das ist reines Straßenverkehrsrecht und liegt in der Entscheidung der Gemeinde. Entscheidend ist die Widmung und die zulässigen Tonnagen. Wenn ein Feldweg ausgebaut werden soll, wird der Nahverkehr auch über einen Feldweg möglich sein.

Gemarkungsübergreifender Baustellenverkehr zu Flurbereinigungsgebiet

von Rheinhesse » So 1. Sep 2019, 06:28

In hügeliger Landschaft erfolgt vorliegend die Zufahrt mit Erdaushub und Materialien zum Wegeausbau per Baustellen-LKW über unbefestigte Flurbereinigungswwege (4 m breit) der angrenzenden Gemarkung. Die Zufahrt zur Bewirtschaftung des betreffenden Flurbereinigungsgebiets (Weinberge) erfolgt i.d.R. gemarkungsintern, sofern Bewirtschafter ortsansässig.

Ist der Baustellenverkehr zum Flurbereinigungsgebiet - genehmigungsfreier - landwirtschaftlicher Verkehr oder gebührenpflichtig, ggf. unter Auflagen, von der unterhaltspflichtigen Gemeinde gem. deren Feldwegesatzung bzw. gem Festsetzungen des maßgeblichen Flurbereinigungsplans aus den 60er Jahren zu genehmigen?

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