von boksic » Do 11. Nov 2021, 14:40
Hat jemand Erfahrungen mit der Ausübung des §8(3) FlurbG?
Hintergrund: In einer Unternehmensflurbereinigung ist in 2017 die vorläufige Besitzeinweisung erfolgt. Bis der Flurbereinigungsplan und die zugehörige Ausführungsanordnung bestandskräftig werden, dürften noch einige Jahre vergehen. Nun möchte die Kommune ein Gewerbegebiet entwickeln, welches sich im besagten Flurbereinigungsgebiet befindet. Aufgrund dessen werden nun verschiedene Möglichkeiten ausgelotet wie eine vernünftige Umsetzung erfolgen könnte. Wahrscheinlich soll die Umsetzung des Bebauungsplans über eine Umlegung gemäß BauGB umgesetzt werden.
Über Anregungen/Hinweise wäre ich dankbar.
Hat jemand Erfahrungen mit der Ausübung des §8(3) FlurbG?
Hintergrund: In einer Unternehmensflurbereinigung ist in 2017 die vorläufige Besitzeinweisung erfolgt. Bis der Flurbereinigungsplan und die zugehörige Ausführungsanordnung bestandskräftig werden, dürften noch einige Jahre vergehen. Nun möchte die Kommune ein Gewerbegebiet entwickeln, welches sich im besagten Flurbereinigungsgebiet befindet. Aufgrund dessen werden nun verschiedene Möglichkeiten ausgelotet wie eine vernünftige Umsetzung erfolgen könnte. Wahrscheinlich soll die Umsetzung des Bebauungsplans über eine Umlegung gemäß BauGB umgesetzt werden.
Über Anregungen/Hinweise wäre ich dankbar.