Wertfortschreibung nach Schlußfeststellung Flurbreinigungsplan

Antwort erstellen


Diese Frage dient dazu, das automatisierte Versenden von Formularen durch Spam-Bots zu verhindern.
Smilies
:D :) ;) :( :o :shock: :? 8-) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen: :geek: :ugeek:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[flash] ist ausgeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smilies sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Wertfortschreibung nach Schlußfeststellung Flurbreinigungsplan

Re: Wertfortschreibung nach Schlußfeststellung Flurbreinigungsplan

von Partschefeld » Do 30. Nov 2017, 15:24

Damit das Grundbuchamt die Grundbücher berichtigen kann, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. Daher wird das Finanzamt über den Eintritt des neuen Rechtszustandes informiert und auch Auszüge aus dem Plan zugesendet. Bei Ausgleichs- und Abfindungszahlungen (z.B. aufgrund Landverzichtserklärungen) wird das Finanzamt gem. § 5 Mitteilungsverordnung informiert.

Eine Einheitswertfortschreibung bei wertgleicher Abfindung wäre mir neu.

Wertfortschreibung nach Schlußfeststellung Flurbreinigungsplan

von Rheinhesse » Mi 29. Nov 2017, 21:20

Welche Stelle hat die Bewertungsstelle beim zuständigen Finanzamt über die Neuzuteilung von Grundstücken nach Abschluß des Flurbereinigungsverfahrens (wertgleiche Abfindung) aufgrund welcher Vorschriften ggf. zu informieren? Vgl. § 22 BewG.

Nach oben