von Partschefeld » Do 30. Nov 2017, 15:24
Damit das Grundbuchamt die Grundbücher berichtigen kann, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. Daher wird das Finanzamt über den Eintritt des neuen Rechtszustandes informiert und auch Auszüge aus dem Plan zugesendet. Bei Ausgleichs- und Abfindungszahlungen (z.B. aufgrund Landverzichtserklärungen) wird das Finanzamt gem. § 5 Mitteilungsverordnung informiert.
Eine Einheitswertfortschreibung bei wertgleicher Abfindung wäre mir neu.
Damit das Grundbuchamt die Grundbücher berichtigen kann, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. Daher wird das Finanzamt über den Eintritt des neuen Rechtszustandes informiert und auch Auszüge aus dem Plan zugesendet. Bei Ausgleichs- und Abfindungszahlungen (z.B. aufgrund Landverzichtserklärungen) wird das Finanzamt gem. § 5 Mitteilungsverordnung informiert.
Eine Einheitswertfortschreibung bei wertgleicher Abfindung wäre mir neu.