von Rheinhesse » Do 26. Jul 2018, 19:56
Ergibt sich aus dem Flurbereinigungsrecht einen Hinweis auf Zulässigkeit / Unzulässigkeit von Einfriedungen zugeteilter Ackerflächen in Bezug auf Zweck der Flurbereinigung?
Gem. LBauO rlp Regelung in § 62 Genehmigungsfreie Vorhaben:
...6. Einfriedungen, Stützmauern, Brücken, Durchlässe
a) Einfriedungen; ausgenommen sind Einfriedungen im Außenbereich ...
d) Weidezäune sowie offene Einfriedungen im Außenbereich, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung ...
Ergibt sich aus dem Flurbereinigungsrecht einen Hinweis auf Zulässigkeit / Unzulässigkeit von Einfriedungen zugeteilter Ackerflächen in Bezug auf Zweck der Flurbereinigung?
Gem. LBauO rlp Regelung in § 62 Genehmigungsfreie Vorhaben:
[i]...6. Einfriedungen, Stützmauern, Brücken, Durchlässe
a) Einfriedungen; [b]ausgenommen[/b] sind Einfriedungen im Außenbereich ...
d) Weidezäune sowie offene Einfriedungen im Außenbereich, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung ...[/i]