von Partschefeld » So 13. Nov 2011, 16:03
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.08.2006 wurde die Flurbereinigung aus der konkurrierenden Gesetzgebung gestrichen. im Auftrag der Deutschen Geodätischen Kommission hat Herr Univ.-Prof. i. R. Dr.-Ing., Dr. h.c. mult. Erich Weiß dies in der "Dokumentation zum Flurbereinigungsrecht in der Förderalismusreform I" analysiert und bewertet. Gibt es inzwischen Bundesländer die diese "neue" Kompetenzübertragung genutzt haben oder nutzen wollen? Was wäre sinnvoll zu ändern?
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.08.2006 wurde die Flurbereinigung aus der konkurrierenden Gesetzgebung gestrichen. im Auftrag der Deutschen Geodätischen Kommission hat Herr Univ.-Prof. i. R. Dr.-Ing., Dr. h.c. mult. Erich Weiß dies in der "Dokumentation zum Flurbereinigungsrecht in der Förderalismusreform I" analysiert und bewertet. Gibt es inzwischen Bundesländer die diese "neue" Kompetenzübertragung genutzt haben oder nutzen wollen? Was wäre sinnvoll zu ändern?