Hallo,
in einem Flurbereinigungsverfahren sollen Flurstücke mit Dienstbarkeiten in Form von Wegerechten belastet werden. Wie sinnvoll ist es, auf den begünstigten Flurstücken einen Herrschvermerk einzutragen. Wie seht Ihr das? Der zuständige Rechtspfleger meinte nur: "Ich trage ein, was festgelegt wurde." Es war ihm egal.
Danke schonmal für Eure Rückmeldungen.
Herrschvermerk
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Re: Herrschvermerk
Richtig, der Rechtspfleger macht nur das, was er beantragt bekommt. Ich sehe den Herrschvermerk als ein sinnvolles Mittel an, damit der Eigentümer und die Nachfolger immer gleich erkennen, welche Rechte diese an fremden Grundstücke noch haben. Ich würde im Flurbereinigungsplan gleich festlegen, dass für alle Grunddienstbarkeiten ein Herrschvermerk eingetragen wird und beim Berichtigungsersuchen explizit noch mal darauf verweisen.
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Re: Herrschvermerk
Danke für die Rückmeldung, ich sehe ebenfalls Vorteile. Wir werden die Herrschvermerke eintragen.