Erklärung nach § 52 durch Eigenbesitzer
Verfasst: Mi 19. Dez 2012, 08:22
Hallo,
kann ein Eigenbesitzer gem. § 13 Abs. 1 FlurbG wirksam Landverzichtserklärungen gem. § 52 FlurbG abgeben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wer erhält das Geld oder muss es hinterlegt werden? Kann ein Eigenbesitzer wirksam zugunsten sich selber verzichten (Insichgeschäft)? Was gibt es sonst noch zu beachten im Gegensatz zu einer Landverzichtserklärung eines Eigentümers?
Oder hat jemand praktische Erfahrungen mit einer Landverzichtserklärung eines Eigenbesitzers? Wo und unter welchen Bedingungen wurde eine solche Landverzichtserklärung angenommen bzw. wo und warum wurde sie abgelehnt?
Danke!!
Mfg
Flurbereiniger
kann ein Eigenbesitzer gem. § 13 Abs. 1 FlurbG wirksam Landverzichtserklärungen gem. § 52 FlurbG abgeben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wer erhält das Geld oder muss es hinterlegt werden? Kann ein Eigenbesitzer wirksam zugunsten sich selber verzichten (Insichgeschäft)? Was gibt es sonst noch zu beachten im Gegensatz zu einer Landverzichtserklärung eines Eigentümers?
Oder hat jemand praktische Erfahrungen mit einer Landverzichtserklärung eines Eigenbesitzers? Wo und unter welchen Bedingungen wurde eine solche Landverzichtserklärung angenommen bzw. wo und warum wurde sie abgelehnt?
Danke!!
Mfg
Flurbereiniger