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Marena.li
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Beitrag von Marena.li »

Hallo an alle
vorab eine Frage: wird dad forum hier noch benutzt? brauche dringend Rat

Partschefeld
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Beitrag von Partschefeld »

Hallo Marena.li,
trotz der fast gähnenden Leere ist das Forum aktiv. Frage einfach, mal sehen ob man helfen kann.

Gast

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Beitrag von Gast »

zu erst muss ich mich entschuldigen, dass ich so lang nicht reagiert habe, hatte eine etwas turbulente Zeit.
so nun zu meiner Frage: ich habe gehört das es ein Gesetz oder in der Art etwas geben soll, in dem steht das ein eingezäuntes Wald/ Wiesengrundstück nicht zur Flurbereinigung dazu gerechnet wird. Stimmt das ich kenne mich damit garnicht aus udn habe daher auch noch nichts gefunden .
Es geht darum mir ist ein Grundstück (3000qm) zum Kauf angeboten woren, es liegt am Rand einer grossen Fläche, auf 2 Seiten grenzt eine Wiese an. jetzt hat die Gemeinde der Besitzerin untersagt dass Grundstück zu verkaufen, da es zur Flurbereinigung gehört. Die Gemeinde sagt sie hätte das Vorkaufsrecht, dann käme erst der Bauer dran der das angrenzende Grundstück hat und wenn er es auch nicht will, dann könnte sie es mir verkaufen.
Mit dem Grundstück kann keiner etwas anfangen, auch der Bauer nicht , da sehr viele Laub und Tannenbäume drauf stehen und es wie eine Terasse über 2 Absätze ist , ausserdem sehr steinig,

vorab schon mal vielen Dank
und lieben Gruss Marena

Partschefeld
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Beitrag von Partschefeld »

Hallo Marena,
ob ein Flurstück zum Flurbereinigungsgebiet gehört oder nicht regelt der Anordnungsbeschluss. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die bestimmte Flurstücke von vornherein ausschließt. Durch ein Flurbereinigungsverfahren wird auch der private Rechtsverkehr (Verkauf/Kauf) nicht eingeschränkt. Und erst recht kann keine Gemeinde private Rechtsgeschäfte unterbinden. Möglich sind lediglich dingliche und gesetzliche Vorkaufsrechte. Bei 3000 m2 musst du aber im Saarland, Bremen, Hessen oder Thüringen wohnen, damit der Nachbarbauer an das Grundstück gelangen könnte (siehe Wikipedia Grundstückverkehrsgesetz). Weiterhin bezweifele ich, dass die Gemeinde hier ein gesetzliches Vorkaufsrecht (siehe Wikipedia Vorkaufsrecht) hat. Es gibt zwar noch das Vorkaufsrecht nach dem Reichsiedlungsgesetz, aber das glaube ich auch nicht, dass es wegen 3000m2 angewendet wird. Schnapp dir die Grundstückseigentümerin, vereinbare einen Kaufpreis und geh zum Notar. Möglicherweise kann die Grundstückseigentümerin auch gem. § 52 FlurbG zu Deinen Gunsten auf ihr Land verzichten. Wenn es Zweck des Flurbereinigungsverfahrens ist, dann sparst du dir so die Notar- und Grundbuchamtkosten.

Marena.li
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Beitrag von Marena.li »

Danke, werde noch einmal mit der Besitzerin reden.

Flurbereiniger
Beiträge: 18
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Beitrag von Flurbereiniger »

Hallo zusammen,

vor dem Gang zum Notar würde ich mich zunächst nochmal genau bei der Gemeinde wegen dem Vorkaufsrecht erkundigen. Wenn sich die Gemeinde gegenüber der Grundstückseigentümerin entsprechend geäußert hat, wird womöglich ein gesetzliches oder besonderes Vorkaufsrecht bestehen. Hat die Gemeinde evtl. eine Vorkaufsrechtssatzung, von der das Grundstück erfasst wird?

Der Zusammenhang mit der Flurbereinigung erschließt mir mit den vorliegenden Informationen aber auch nicht so richtig. Vielleicht hat die Gemeinde den Begriff nicht korrekt verwendet?! Andererseits kann es aber auch die verschiedensten Konstellationen geben, so gibt es als besondere Verfahrensart bspw. die "Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme" (§ 190 BauGB). Welche Art Flurbereinigung läuft in dem betreffenden Gebiet?

Viele Grüße
Flurbereiniger

Gast

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Beitrag von Gast »

hallo, ich setze mal den link hier rein , da ich mich mit dem Thema ja nicht auskenne.

https://www.lgl-bw.de/lgl-internet/open ... 4&letter=W

Partschefeld
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Re: forum

Beitrag von Partschefeld »

Ein ganz normales Regelverfahren nach dem FlurbG. Wenn die Eigentümerin noch an Dich verkaufen will, dann ruf mal bei einem Ansprechpartner an und frage ob du das Grundstück durch eine Landverzichtserklärung erwerben kannst. Ansonsten gehst du zum Notar.

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