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Flurbereinigungsverfahren vorzeitig beenden

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 06:50
von Ralf Schmitt
Hallo und guten Morgen
Ich hab da mal ne Frage:
Seit je her bin ich in einer kleinen Gemeinde in NRW ansässig und bin mit anderen nun gezwungenes Mitglied einer forstlichen Flurbereinigung, welche von der ansässigen FBG beschlossen wurde, obwohl es heute schon keiner mehr gewesen sein will! :cry:
Da ich und viele andere nicht Mitglied in diesem Verein sind, wurden wir einfach vor vollendete Tatsachen gestellt.
Nun ist noch nicht viel passiert, ausser Vermessungen und so, aber durch irgend einen Naturschützer ist das ganze nun blockiert und es kann erstmal z.B. kein Wegebau stattfinden.
Kann man das Verfahren beenden, da eine Neuordnung ohne Wegebau nicht realistisch ist?

MFG

Re: Flurbereinigungsverfahren vorzeitig beenden

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 09:18
von Partschefeld
Ein Flurbereinigungsverfahren kann gem. § 9 FlurbG eingestellt werden, wenn nachträglich (zum Zeitpunkt der Anordnung noch nicht hervorsehbar) eingetretenen Umstände die Flurbereinigung unzweckmäßig erscheint. Mit einem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren soll nicht nur die Erschließung (Wegebau) verbessert werden, daher ist es fraglich, ob nur deswegen die Flurbereinigungsbehörde die Einstellung anordnet. Die Neuordnung hängt nicht zwingend am Wegebau. Lassen Sie sich vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft oder der Flurbereinigungsbehörde informieren, wie es weitergehen soll. Sie können sich auch den Anordnungsbeschluss mit Begründung geben lassen, damit Sie informiert sind, was der Zweck der Waldflurbereinigung ist.

Re: Flurbereinigungsverfahren vorzeitig beenden

Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 05:38
von Ralf Schmitt
Danke für die schnelle Antwort
Werde mich dort erkundigen und dann noch mal melden.

MFG