Verjährung von Ansprüchen auf Eigentumsübertragung

Partschefeld
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Verjährung von Ansprüchen auf Eigentumsübertragung

Beitrag von Partschefeld »

Wenn innerhalb eines Flurbereinigungsverfahrens ein notarieller Grundstückskaufvertrag geschlossen und in das Grundbuch die Auflassungsvormerkung eingetragen wird, kommt es ab und zu vor, dass auf Antrag der Beteiligten die Flurbereinigungsbehörde erklärt, den Vertrag im Flurbereinigungsplan zu vollziehen. Dies ist insbesondere zweckmäßig, damit keine "sinnlosen" Flurstücke entstehen, die nach "kurzer Zeit" wieder untergehen. Wir Flurbereiniger arbeiten zwar nicht langsam, aber 10 Jahre sind schnell mal rum. Nun verjähren jedoch Ansprüche auf Übertragung des Eigentums gem. § 196 BGB nach 10 Jahren und dem Eigentümer kann ein Anspruch auf Löschung der Auflassungsvormerkung gem. § 886 BGB zustehen. Wie gehen wir mit der Verjährung im Flurbereinigungsverfahren um? Hemmt der Antrag der Beteiligten (und unsere Erklärung) die Verjährung gem. §§ 203 ff BGB? Kann die Auflassung durch uns vollzogen werden, auch wenn der Eigentümer sich auf die Verjährung beruft?
Der Antrag der Beteiligten dürfte ein qualifizierter Planwunsch sein und auch für Rechtsnachfolger gem. § 15 FlurbG gelten. Hat der Eigentümer überhaupt noch eine reale Chance die Beseitigung der Auflassungsvormerkung erfolgreich bei einem Zivilgericht durchzusetzen?

Literatur:
Neuregelung des Verjährungsrechts von Rainer Deuerlein
Gutachten des Deutschen Notarinstitut (Dokumentennummer 11428)