Legitimation

Zug um Zug
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Legitimation

Beitrag von Zug um Zug »

Wie weit treibt ihr die Erstlegitimation? Was versteht ihr darunter?
Ermittlung aller Erben, Nebenbeteiligten, Vertreter von Amts wegen und Klärung der Bevollmächtigten? - oder etwa weniger?

Partschefeld
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Re: Legitimation

Beitrag von Partschefeld »

Erstlegitimation? Den Begriff kenne ich nicht. Hinsichtlich der Eigentümerermittlung gibt es leider überall unterschiedliche Auffassungen und ein Schema F wurde leider noch nicht erstellt. Grundsätzlich bin ich gegen exzessives Ermitteln von Eigentümern und Erben, weil das FlurbG uns genügend Hilfsmittel bereithält:
  1. Entscheidend ist der Grundbucheintrag gem. § 12 FlurbG
  2. Eigenbesitzer gem. § 13 Abs. 1 FlurbG
  3. Vertreterbestellung gem. § 119 FlurbG bzw. im Osten statt § 119 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FlurbG der Art. 233 § 2 Abs. III EGBGB
Ich bin aber auch grundsätzlich dagegen, dass wir nach der Flurbereinigung Grundstücke "liegen lassen" wo die verstorbene Personen im Grundbuch stehen bleiben. In solchen Fällen würde ich eine einfache Ermittlung vornehmen (Erbscheine holen, mögliche Erben anschreiben und dann eine Klärung herbeiführen --> mein liebstes Mittel: 52er Erklärungen. Ansonsten Vertreterbestellung oder Eigenbesitzer, der für den Besitzstand mein liebstes Mittel anwendet (mit Geldhinterlegung).

Wenn du die Eigentümer hast, dann fällt es leichter die Nebenbeteiligten zu ermitteln. Nebenbeteiligte aber nur ermitteln, bei Rechten aus Abt. II und die du sowieso nicht nach § 49 FlurbG wegen Entbehrlichkeit löschen willst.

Zug um Zug
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Re: Legitimation

Beitrag von Zug um Zug »

Die Antwort des Landesverwaltungsamtes liegt vor.
Genauso wie beschrieben: die Eigentümer komplett mit Anschrift, Erben und Bevollmächtigung
Nebenbeteiligte bleiben (erstmal) außen vor.

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