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Beteiligter widerwillen

Verfasst: Do 20. Nov 2014, 02:12
von Seepferd07
hallo zusammen,
es geht um ein Flurbereinigungsverfahren in Thüringen. Im Flurbereinigungsgebiet liegen zwei Ackerflächen (2 ha, verpachtet) und zwei erschlossenen Baugrundstücke (meine Alterssicherung), die mir gehören. Die Straße und Bahnlinie, die errichtet wurde, empfinde ich überhaupt nicht als wertsteigernd, sondern durch die Lärmemission als sehr belastend und damit eher abwertend. Was die geografische Lage meiner Grundstücke anbelangt, bin ich ganz zufrieden damit - kurz und gut - ich will mich weder an Kosten beteiligen (müssen), noch will ich irgendwelche Entschädigungen. Ich weiss, das klingt rückschrittlich aber kann man sich da einfach "ausklinken"?

freundliche Grüße, W.

Re: Beteiligter widerwillen

Verfasst: Do 20. Nov 2014, 08:31
von Partschefeld
Die Frage kann grundsätzlich mit Nein beantwortet werden. Ich mag aber bezweifeln, dass Sie als Teilnehmer Beiträge nach § 19 FlurbG für eine Straße bzw. Bahnlinie bezahlen.