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Niederspannungsverordnung

Verfasst: Do 8. Jan 2015, 13:54
von Zug um Zug
Kann mir jemand sagen in welchen Fällen die Niederspannungsverordnung greift?

Re: Niederspannungsverordnung

Verfasst: Do 8. Jan 2015, 14:48
von Partschefeld
In einem Flurbereinigungsverfahren sehe ich keine Notwendigkeit die VO zu berücksichtigen. Die VO besagt ledigluch, dass jeder Anspruch auf Anschluss hat und das ein Versorgungsnehmer Fremdleitungen dulden muss.

Re: Niederspannungsverordnung

Verfasst: Mo 12. Jan 2015, 13:49
von Zug um Zug
Ein Versorger (Leitungsbetreiber) ist der Ansicht, dass mit der VO Kraft Gesetz die Benutzung aller Grundstücke geregelt (natürlich zu seinem Gunsten) wird und er keinerlei Dienstbarkeiten für Mittel- und Niederspannungsleitungen braucht. Soll er seinen Glauben behalten.

Re: Niederspannungsverordnung

Verfasst: Mo 12. Jan 2015, 15:06
von Partschefeld
So ganz Unrecht hat er nicht. Jedoch ganz so einfach kann er sich das auch nicht machen. Ich würde das gesetzliche Recht weder in der Wertermittlung, noch im Flurbereinigungsplan beachten. Da der Versorger Nebenbeteiligter ist, muss er seine Rechte anmelden (es steht ja schließlich nicht im GB) und zur Not kann er Widerspruch einlegen, falls er durch Neuordnung beeinträchtigt wird.