Angeordnet oder nicht angeordnet

Partschefeld
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Angeordnet oder nicht angeordnet

Beitrag von Partschefeld »

Ich habe im Anordnungsbeschluss (AOB) Flurstück 100/1 aufgeführt. Die Bekanntmachung ist durch und der Beschluss auch bestandskräftig. Das Vermessungsamt teilte mir mit, dass im Jahr 2011 das Flurstück in 100/3; 100/4 und 100/5 geteilt wurde. Daraufhin habe ich mir die Karte zum AOB noch mal angeschaut (nicht Bestandteil des AOB). Hier habe ich nur 100/3 als beteiligt markiert. Es ist also lediglich ein Schreibfehler im AOB. Die Flst. 100/4 und 100/5 benötige ich (derzeit) im Verfahren auch nicht. Ich will bei den Eigentümern auch nicht viel Wind machen und mache mir nur einen Aktenvermerk, aber wie sieht es rechtlich aus? Ist das Flst. 100/3 angeordnet oder nicht? Oder sind formal gesehen alle Flurstücke (100/3; 100/4 und 100/5) als Nachfolger von 100/1 angeordnet? Bei mir war es nur ein Schreibfehler und ich könnte ihn gem. § 42 VwVfG berichtigen, aber so was (das eine Vermessung noch kurz vor dem AOB eingetragen wird) kommt bestimmt ab und zu mal vor.

Flurbereiniger
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Re: Angeordnet oder nicht angeordnet

Beitrag von Flurbereiniger »

Ich sehe es von den Wirkungen nicht nur als einen Schreibfehler an. Der AOB ist an der Stelle unbestimmt. Stelle dir den Eigentümer von 100/3 vor: Er liest im Amtsblatt den AOB, findet sein Flurstück nicht und geht insofern von Nichtbetroffenheit aus. Für ihn gibt es entsprechend auch keine Veranlassung, die Karte zum AOB einzusehen (welche aber eh nicht Bestandteil des Beschlusses ist). Ich würde demnach meinen, dass man historische Flurstücke überhaupt nicht anordnen kann. Ich würde den unmittelbar Betroffenen einen Nachtrag zusenden.

Partschefeld
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Re: Angeordnet oder nicht angeordnet

Beitrag von Partschefeld »

Stimmt schon. Naja, da schreib ich eben einen Nachtrag. Den Eigentümer von 100/3 sehe ich sowieso bald.

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