radizierte Rechte im Belastungsnachweis?

Partschefeld
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radizierte Rechte im Belastungsnachweis?

Beitrag von Partschefeld »

Wie ich in einer Diskussion im Rechtspflegerforum mitbekommen habe, werden in der Praxis im Belastungsnachweis sogenannte radizierte Rechte aufgeführt/behandelt. In Rn. 29 im Urteil des Bay. VGH vom 05.12.2002 (Az.: 13 A 00.1880) ist dies beispielweise ersichtlich. Auch in den Verwaltungshilfen für den Freistaat Bayern wird ein solches Recht beispielhaft im Belastungsnachweis aufgeführt. Hier wird weiter erläutert, dass im AGLB ein fiktives Flurstück angelegt werden muss, um das Recht mit dem Flurstück verbinden zu können.

Da solche Rechte Bestandteil des Grundstücks gem. § 96 BGB sind, bin ich der Auffassung, dass die Rechte im Einlage- und Abfindungsnachweis bei dem jeweiligen Flurstück/Grundstück ausgewiesen werden müssten statt im Belastungsnachweis. Der Belastungsnachweis soll m.E. nur Belastungen/Rechte aus Abteilung II und III des Grundbuches aufführen und behandeln. Habe ich eine Denkfehler?