Wegerecht begründen
Verfasst: Mi 6. Jul 2016, 13:02
Ich muss für ein im Flurbereinigungsverfahren neu gebildetes Wegeflurstück (Ortsregulierung) ein Wegerecht begründen und tu mir schwer bei der Ausarbeitung.
Problem: Eltern sind Eigentümer eines Hofes mit Landwirtschaftsbetrieb. Eine Zufahrt zum Hofflurstück wurde jetzt als separates Flurstück heraus getrennt. Da es die Hauptzufahrt für den Hof ist, die Zufahrt für die Garage des Nachbarflurstücks (Tochter)bildet und das hinter liegende Flurstück eines Baubetriebes (Sohn) erschließt. (Dieser „Weg“ sollte eigentlich im Flurbereinigungsverfahren öffentlich werden und es gäbe gar kein Problem.) Jetzt sollen aber die Eltern Eigentümer bleiben und den Kindern ein Wegerecht gesichert werden. Mein Vorschlag war, dass dann jeder anteilig der Nutzung für Unterhaltung und Verkehrssicherung zuständig ist. Die Tochter möchte aber unbedingt, verankert haben, dass nur nach gegenseitiger Absprache und Zustimmung der Rechtsinhaber eine Instandsetzung des Weges möglich ist.
1. Geht das überhaupt? (Weil wenn einer der Beteiligten dann nicht zustimmt wird der Weg ja nie in Stand gesetzt)
2. Ist im Falle der „anteiligen“ Instandsetzung nicht sowieso gewährleistet, dass nur selbst verursachter Schaden zu tragen ist?
3. Wie würde man das formulieren um das ab zu sichern?
Hilfe!?! Ich habe doch keinen Plan!
Das eigentliche Problem liegt darin, dass ein großer Teil des Verfahrens bereit reguliert und aufgemessen ist und nun als Freiwilliger Landtausch umgesetzt werden soll.(Ortslage)Danach kommt es wieder ins Verfahren zurück!
Problem: Eltern sind Eigentümer eines Hofes mit Landwirtschaftsbetrieb. Eine Zufahrt zum Hofflurstück wurde jetzt als separates Flurstück heraus getrennt. Da es die Hauptzufahrt für den Hof ist, die Zufahrt für die Garage des Nachbarflurstücks (Tochter)bildet und das hinter liegende Flurstück eines Baubetriebes (Sohn) erschließt. (Dieser „Weg“ sollte eigentlich im Flurbereinigungsverfahren öffentlich werden und es gäbe gar kein Problem.) Jetzt sollen aber die Eltern Eigentümer bleiben und den Kindern ein Wegerecht gesichert werden. Mein Vorschlag war, dass dann jeder anteilig der Nutzung für Unterhaltung und Verkehrssicherung zuständig ist. Die Tochter möchte aber unbedingt, verankert haben, dass nur nach gegenseitiger Absprache und Zustimmung der Rechtsinhaber eine Instandsetzung des Weges möglich ist.
1. Geht das überhaupt? (Weil wenn einer der Beteiligten dann nicht zustimmt wird der Weg ja nie in Stand gesetzt)
2. Ist im Falle der „anteiligen“ Instandsetzung nicht sowieso gewährleistet, dass nur selbst verursachter Schaden zu tragen ist?
3. Wie würde man das formulieren um das ab zu sichern?
Hilfe!?! Ich habe doch keinen Plan!
Das eigentliche Problem liegt darin, dass ein großer Teil des Verfahrens bereit reguliert und aufgemessen ist und nun als Freiwilliger Landtausch umgesetzt werden soll.(Ortslage)Danach kommt es wieder ins Verfahren zurück!