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Wirkung einer Änderung des Planes gem. § 64 FlurbG

Verfasst: Mi 19. Jul 2017, 11:08
von Partschefeld
Der Flurbereinigungsplan kann gem. § 64 FlurbG auch nach der Ausführungsanordnung geändert werden. Wirkt die Änderung sich auf den Stichtag des neuen Rechtszustandes (§ 61 FlurbG), in analoger Weise wie bei der Regelung gem. § 63 Abs. 2 FlurbG (vorzeitige Ausführungsanordnung), zurück?

Im Wingerter/Mayr zu § 64 FlurbG konnte ich keinen Hinweis finden, nur in Steuer in Rn. 6 zu § 64 steht:
Die nachträgliche Planänderung wirkt nach Eintritt ihrer Rechtskraft (§ 61 Satz 1) ebenso wie die Planänderung nach § 63 Abs. 2 in rechtlicher Beziehung auf den in der Ausführungsanordnung festgesetzten Tag zurück.