wiederholte widmungsverfügung
Verfasst: Do 12. Okt 2017, 10:59
hallo,
kann man eine straße (oder einen öffentlichen weg) - erneut - widmen?
welcher voraussetzungen bedarf dies?
hat dies rückwärtige auswirkungen?
muss dieses erneute in der bekanntmachung dargestellt werden?
danke vorab
es grüßt herzlich
thi-flur
kann man eine straße (oder einen öffentlichen weg) - erneut - widmen?
welcher voraussetzungen bedarf dies?
hat dies rückwärtige auswirkungen?
muss dieses erneute in der bekanntmachung dargestellt werden?
danke vorab
es grüßt herzlich
thi-flur