Flurbereinigung und Teilflächenübergabe
Verfasst: Do 21. Dez 2017, 07:49
Guten Morgen zusammen,
wir haben aktuell einen unklaren Fall. Vor 7 Jahren wurden wir Teil eines freiwilligen Flurbereinigungsverfahrens. Hierzu haben wir für einige unserer Flächen neue Zuteilungsflächen bekommen. Bis zum heutigen Zeitpukt wurde noch keine Ausführungsanordnung ausgerufen. Auf die abgegebenen Flächen wurde ein Verfügungs- und Veräußerugsverbot gemäß §52 Abs. 3 eingetragen. Die Abwicklung erfolgte damals im Paket und es wurden keine Einzeflächen definiert, die neuen Flächen gegenüberstehen. Im Zuge einer Hofübergabe sollen nun Teilflächen übergeben werden, und einige Teilflächen sollen beim Hofübergeber bleiben. Lt. bisherigen Auskünften müsste im Notarvertrag die "alten" Flächen ausgeführt werden und diese entsprechend neuen Zuteilungsflächen genau gegenübergestelt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Flurstücksgrößen funktioniert dies aber nur bedingt. Hat jemand Erfahrungen wie man dies regeln könnte?
Vielen Dank vorab.
wir haben aktuell einen unklaren Fall. Vor 7 Jahren wurden wir Teil eines freiwilligen Flurbereinigungsverfahrens. Hierzu haben wir für einige unserer Flächen neue Zuteilungsflächen bekommen. Bis zum heutigen Zeitpukt wurde noch keine Ausführungsanordnung ausgerufen. Auf die abgegebenen Flächen wurde ein Verfügungs- und Veräußerugsverbot gemäß §52 Abs. 3 eingetragen. Die Abwicklung erfolgte damals im Paket und es wurden keine Einzeflächen definiert, die neuen Flächen gegenüberstehen. Im Zuge einer Hofübergabe sollen nun Teilflächen übergeben werden, und einige Teilflächen sollen beim Hofübergeber bleiben. Lt. bisherigen Auskünften müsste im Notarvertrag die "alten" Flächen ausgeführt werden und diese entsprechend neuen Zuteilungsflächen genau gegenübergestelt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Flurstücksgrößen funktioniert dies aber nur bedingt. Hat jemand Erfahrungen wie man dies regeln könnte?
Vielen Dank vorab.