Erreichbarkeit von Ausgleichsflächen über Flurbereinigungswege
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Erreichbarkeit von Ausgleichsflächen über Flurbereinigungswege
Ist zur Erreichung der in Bebauungsplänen festgesetzten Ausgleichsflächen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 20 BauGB) eine Erlaubnis nach Flurbereinigungsplan zur Kraftfahrzeugbenutzung der Flurbereinigungswege (gemeinschaftlichen Anlagen § 39 FlurbG) erforderlich?
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Re: Erreichbarkeit von Ausgleichsflächen über Flurbereinigungswege
Die zulässige Art der Benutzung jeglicher Wege regelt die straßenrechtliche Widmung und verkehrsrechtliche Anordnung. Ein Feld- und Waldweg kann mit einem PkW befahren werden, wenn das Ziel der Benutzung im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft steht. Der Flurbereinigungsplan hat Festsetzungen zu treffen, dass jedes Grundstück rechtlich erreicht werden kann. Im Zweifel wird es Anliegerverkehr sein.