In der FB übertragen statt vererbn
In der FB übertragen statt vererbn
Hallo! Mein Verstorbener Onkel hat mich als Nacherben für seine landwirtschaftlichen Flächen nach dem Tod meiner Tante eingesetzt. Ich stehe als Nacherbe somit auch im Grundbuch und meine Tante kann die Flächen nicht mehr verkaufen. Kann man die Flächen im Rahmen einer 52er Verhandlung übertragen um Erbschaftssteuer zu vermeiden?
-
- Administrator
- Beiträge: 169
- Registriert: Sa 24. Sep 2011, 13:47
- Kontaktdaten:
Re: In der FB übertragen statt vererbn
Bitte in so einem Fall an einen Rechtsanwalt oder/und Steuerberater wenden. Individuelle Rechtsberatung ist nicht möglich.