In der FB übertragen statt vererbn
Verfasst: Mo 10. Dez 2018, 16:03
Hallo! Mein Verstorbener Onkel hat mich als Nacherben für seine landwirtschaftlichen Flächen nach dem Tod meiner Tante eingesetzt. Ich stehe als Nacherbe somit auch im Grundbuch und meine Tante kann die Flächen nicht mehr verkaufen. Kann man die Flächen im Rahmen einer 52er Verhandlung übertragen um Erbschaftssteuer zu vermeiden?