Hallo,
Kann mir jemand sagen welche Voraussetzungen man erfüllen muss, bzw. ob man Wege die im Besitz der Teilnehmergemeinschaft einer Flurbereinigung sich befinden nur für den Anliegerverkehr freigeben kann?
Hintergrund ist das unsere Flurwege als Ortsverbindungsstrassen missbraucht werden und durch die hohe Frequenz die Wege dementsprechend kaputt sind. Wir würden diese gerne nur für Anlieger sperren lassen. Kann mir da jemand empfehlen wie wir vorzugehen haben?
MfG Lunki
Flurbereinigungswege nur für Anliegerverkehr
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Re: Flurbereinigungswege nur für Anliegerverkehr
Bitte Einsicht nehmen in den nach § 41 FlurbG planfestgestellten Wege- und Gewässerplan bzw. plangenehmigten Flurbereinigungsplan bei den Lagerstellen: Gemeinde, Flurbereinigungsbehörde oder Landesarchiv, Grundbuchamt, Katasteramt, welche Nutzungs- und Eigentumsbeschränkungen für die fraglichen Wegeparzellen gelten.
Siehe auch:
10.08.2016 VG Mainz 3. Kammer | 3 K 1487/15.MZ
22.04.2015 VG Mainz 3. Kammer | 3 K 367/14.MZ
17.11.2008 VG Koblenz 4. Kammer | 4 K 1973/07.KO
Siehe auch:
10.08.2016 VG Mainz 3. Kammer | 3 K 1487/15.MZ
22.04.2015 VG Mainz 3. Kammer | 3 K 367/14.MZ
17.11.2008 VG Koblenz 4. Kammer | 4 K 1973/07.KO