Anspruch auf Erschließung im Rahmen der Flurbereinigung

LandFuchs
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Registriert: Mo 17. Jun 2019, 15:08

Re: Anspruch auf Erschließung im Rahmen der Flurbereinigung

Beitrag von LandFuchs »

Vielen Dank für die Info.

Ich hatte sodann auch noch mal in gewissen Änderungsbeschlüssen nachgeschaut, ob das Grundstück nun nicht mehr von der Flurbereinigung betroffen ist. Zwar wurden ein paar Flurstücke ausgenommen, das oben beschriebene Grundstück jedoch nicht.

Dieser Gedanke, dass es irgendwie eine Ausnahme vom Grundsatz der Erschließung geben könnte, hatte ich nur aus Klaus/Wingerter, FlurbereinigungsG, 10. Aufl. 2018, § 44 Rn. 60 a.E.:

"Ausnahmen von der Erschließungspflicht sieht das Gesetz nicht vor; vielmehr handelt es sich bei § 44 Abs. 3 S. 3 um einen zwingend vorgeschriebenen Gestaltungsgrundsatz, dem ohne Ausnahme Rechnung zu tragen ist (vgl. BayVGH 31.7.2007 RdL 2009, 296; a.A. Voraufl. unter Hinweis auf das Prinzip der Lastengleichheit).

Nur aus Interesse: Welche Argumente hat diese andere Ansicht? Was ist mit dem Prinzip der Lastengleichheit gemeint?

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