Seite 1 von 1

Eintragung von Belastungen nach Flurbereinigung

Verfasst: Do 26. Sep 2019, 07:47
von jiky657
Hallo,
ich hoffe jemand kann mir ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.
Ausgangszustand ist ein Grundstück (FlNr.1) durch das eine Privatstraße verläuft.
Hinter diesem Grundstück ist das Grundstück mit der FlNr. 2. Für dieses Grundstück ist im Grundbuch ein Geh- und Fahrtrecht auf FlNr. 1 eingetragen.
Vor gut 42 Jahren wurde nun das Grundstück mit der Fl.Nr. 2 in zwei Grundstücke (FlNr. 2/1 und FlNr. 2/2) geteilt.
Vor 20 Jahren wurden im Rahmen der Flurbereinigung neue Flurnummern vergeben und teilweise das Grundbuch berichtigt.
Aus FlNr. 2/1 wurde FlNr. 3 und aus FlNr. 2/2 wurde FlNr. 4.
Für FlNr. 4 wurde im Grundbuch hinterlegt das eben ein Geh- und Fahrtrecht für FlNr. 1 besteht.
Bei FlNr. 3 wurde nichts eingetragen.
Bedeutet das nun, dass FlNr. 3 kein Geh- und Fahrtrecht mehr hat? Bzw. muss hier überhaupt etwas eingetragen werden?

Re: Eintragung von Belastungen nach Flurbereinigung

Verfasst: Do 26. Sep 2019, 18:03
von Partschefeld
Es wurde also in der Flurbereinigung das Wegerecht im Grundbuch so geändert, dass nur noch Flurstück 4 das herrschende Grundstück ist ?