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Wertermittlung alter Feldwege bei Erstbereinigung

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 15:13
von Rheinhesse
Umfasst die Wertermittlung nach § 27 FlurbG bzw. nach anderen Vorschriften bei einer Erstbereinigung auch die Erfassung und Bewertung von Feldwegen auf privaten Nutzflächen und öfftl. Wegerundstücken der Gemeinden? Können der Gemeinde für die bewerteten Einheiten andere Nutzungsarten im Rahmen der wertgleichen Abfindung zugeteilt werden?
Zur Bildung der gemeinschaftlichen Anlagen nach § 39 FlurbG erfolgt ja ein gesonderter Flächenabzug von den Einwurfsgrundstücken nach § 47 FlurbG z.L. aller Beteiligten.

Re: Wertermittlung alter Feldwege bei Erstbereinigung

Verfasst: Mi 30. Okt 2019, 11:41
von Flurbereiniger_Gast
Die Wertermittlung umfasst i.d.R. alle Flächen des Verfahrensgebietes. Allerdings w i e, das ist von Verfahren zu Verfahren unterschiedlich. Im Internet können eine Vielzahl veröffentlichter Wertermittlungsrahmen und Wertermittlungskarten recherchiert werden.

§ 44 (4) FlurbG: "Die Landabfindung s o l l ... entsprechen." (nicht m u s s). Gerade bei der Gemeinde kann es bei der Gesamtabfindung gegenüber der Gesamteinlage zu Abweichungen bei der Nutzungsart kommen. Neben der Nutzungsart gibt es noch eine Vielzahl weiterer Eckpunkte für die Gestaltung der Landabfindung.

Re: Wertermittlung alter Feldwege bei Erstbereinigung

Verfasst: Fr 22. Nov 2019, 22:20
von Rheinhesse
... Dass die Flurbereinigungsbehörde im Flurbereinigungsplan die Entscheidung darüber trifft, ob im jeweiligen Fall die Wertgleichheit der Landabfindung nach § 44 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Halbsatz 2 FlurbG oder ein Abfindungsdefizit im Sinn des § 88 Nrn. 4 und 5 FlurbG gegeben ist, kennzeichnet auch den Umfang ihrer Entscheidungsbefugnis. ...
Siehe: Bayerischer VGH, Urteil vom 23.05.2011 - 13 A 10.1273