Hat jemand Erfahrungen mit der Ausübung des §8(3) FlurbG?
Hintergrund: In einer Unternehmensflurbereinigung ist in 2017 die vorläufige Besitzeinweisung erfolgt. Bis der Flurbereinigungsplan und die zugehörige Ausführungsanordnung bestandskräftig werden, dürften noch einige Jahre vergehen. Nun möchte die Kommune ein Gewerbegebiet entwickeln, welches sich im besagten Flurbereinigungsgebiet befindet. Aufgrund dessen werden nun verschiedene Möglichkeiten ausgelotet wie eine vernünftige Umsetzung erfolgen könnte. Wahrscheinlich soll die Umsetzung des Bebauungsplans über eine Umlegung gemäß BauGB umgesetzt werden.
Über Anregungen/Hinweise wäre ich dankbar.
Erfahrungen mit §8(3) FlurbG
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Re: Erfahrungen mit §8(3) FlurbG
§ 8 Abs. 3 ist eine gute Idee und relativ unbürokratisch möglich. Erfahrungen habe ich da aber keine. Alternativ versucht man einen Flurbereinigungsteilplan für ein bestimmtes Gebiet inkl. Ausführungsanordnung und Berichtigung. Dann ist es auch im Kataster und Grundbuch und bleibt bis zur Schlussfeststellung trotzdem noch im Verfahrensgebiet.