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Beitragseinhebung durch Verband oder Teilnehmergemeinschaft?

Verfasst: Do 6. Dez 2012, 14:58
von Partschefeld
Gem. § 19 FlurbG ist die Teilnehmergemeinschaft für die Heranziehung von Geld- und Sachbeiträgen von Teilnehmern zuständig. Dass der Vorstand für die Festsetzung zuständig ist, wird in Rdnr. 16 zu § 19 Seehusen/Schwede beschrieben. In selber Rdnr. steht: "Hat ein Verband (§§ 26a ff.) für die Teilnehmergemeinschaft das Kassen- und Rechnungswesen übernommen, ergibt sich aus der Verbandssatzung, ob der Verband kraft nach § 26b Abs. 2 Satz 1 übertragenem Erhebungsrecht den Kostenbescheid selbst erlässt oder nur im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft deren Bescheid bekannt gibt." In den Vorb. zu § 26a–e unter Rdnr. 3 wird aus der bayerischen amtlichen Begründung zum Ausführungsgesetz als wesentliche Aufgabe der Verbände, an erster Stelle, die Abwicklung des Kassen- und Rechnungswesen benannt. Sobald gem. 26b Abs. 2 FlurbG in der Verbandssatzung die Kassen- und Buchführung mit voller Verwantwortung übertragen wurde, hat der Verband die Beiträge (als Verwaltungsakt des Verbandes) einzuheben und zu vollstrecken. Außerdem wird der Verband Zuwendungsempfänger für Fördermittel aus der GAK. Weiter brauche ich nicht ausführen, weil alles eindeutig (inkl. die Gründe) im Seehusen/Schwede Rdnr. 2 zu § 26b steht.

Nach kurzer Recherche haben mindestens die Verbände in folgenden Bundesländern die Kassen- und Buchführung lt. Satzung in voller Verantwortung übernommen: Bayern; Niedersachsen; Sachsen; Sachsen-Anhalt; Thüringen und Rheinland Pfalz

Praxis in Sachsen: Der Zuwendungsempfänger ist die Teilnehmergemeinschaft und die Beitragseinhebung erfolgt ebenfalls durch die Teilnehmergemeinschaft (= Gläubiger). In Niedersachsen müsste der Verband die Bescheide rausschicken. So zumindest eine Aussage in einem Blog.

Wie sieht es denn in den anderen Bundesländern aus?

Re: Beitragseinhebung durch Verband oder Teilnehmergemeinsch

Verfasst: Mo 14. Jan 2013, 14:11
von Gast
In Thüringen werden die Hebungsbescheide auch vom VLF verschickt. In Thüringen wurde bisher im lfd. Verfahren nicht so oft gehoben wie in Sachsen. Es wird bei einigen Verfahren angestrebt, nur die Schlusshebung durchzuführen. Das Hebungsprozeder ist viel zu kostenintensiv, um dies "jedes Jahr" zu machen.

Re: Beitragseinhebung durch Verband oder Teilnehmergemeinsch

Verfasst: Mo 14. Jan 2013, 14:14
von Gast
In Thüringen verschickt der VLF die Hebungsbescheide. Es wird da angestrebt so wenig wie möglich eine Beitragshebung vorzunehmen, oder nur einen Beteiligten (Gemeinde) als Beitragszahler zu finden, der alles übernimmt.

Re: Beitragseinhebung durch Verband oder Teilnehmergemeinsch

Verfasst: Di 15. Jan 2013, 20:34
von Partschefeld
Wenn ich an meine Vorschusseinhebung denke, dann ist es sicher wesentlich effektiver wenn der Eigenanteil von einem Dritten (Gemeinde) getragen wird oder es nur eine Beitragseinhebung am Ende (z.B. Zwischenfinanzierung durch Kredit) gibt. Ersters kommt bei uns auch vor, hat aber den Nachteil, dass mehr Teilnehmer sich mit der Flurbereinigung nicht identifizieren und wir kaum Arbeitskräfte (Grenzsteine setzen, Pflanzmaßnahmen) finden. Ich bin der Meinung, dass jeder Teilnehmer trotzdem Geldbeiträge zahlen soll, weil fast jeder Vorteil von der Flurbereinigung hat.

Re: Beitragseinhebung durch Verband oder Teilnehmergemeinsch

Verfasst: Di 26. Feb 2013, 13:38
von Gast
Hallo,
für die Eigentümer in der Feldlage mag ein Vorteil offensichtlich vorhanden sein. Jedoch Eigentümern in den Ortslagen zu verdeutlichen, warum sie zum Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen kostenmäßig herangezogen werden, ist schon deutlich schwieriger. Ich selber kam schon in die Situation, einem selbstständigen Werkstatt- und Autohausbesitzer im Gewerbegebiet die Vorteile der Flurbereinigung zu erläutern. Warum er für den Ausbau seinen Beitrag leisten muss, während dessen die Agrargenossenschaft (deutlich größerer Betrieb) auf den Wegen wirtschaftet und ihrer Umsatz erzielt, hat er nicht verstanden. Seine Gedanken gingen in die Richtung: die Agrargenossenschaft wurde an der Erschließung, für die Anschlüsse und Beleuchtung des Gewerbegebietes kostenmäßig auch nicht beteiligt.

Re: Beitragseinhebung durch Verband oder Teilnehmergemeinsch

Verfasst: Do 28. Feb 2013, 10:07
von Partschefeld
Das stimmt, dass ist manchmal schwierig zu begründen. Ich versuche es einerseits mit dem Solidarprinzip (Bsp. Krankenkasse) zu vergleichen und andererseits auf die indirekten Vorteile (Wanderwege, Vermessung) einzugehen. Da die Flurbereinigung hoch subventioniert wird, dürfte regelmäßig der Eigenanteil auch dem Flurbereinigungsvorteil entsprechen. Wenn die Mehrheit von der Flurbereinigung profitiert, profitiert von dem "Wohlstandszuwachs" auch der, der vermeintlich keinen Vorteil hat. Da greifen wieder die Beispiel mit dem Solidarprinzip: Gibt es kein funktionierendes Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungssystem, würde meine Lebensqualität als gesunder Arbeitnehmer sinken, wenn an jeder Ecke alte, kranke und arbeitslose Menschen stehen. ;)