Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der Flurbereinigungsgemeinde

Partschefeld
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Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der Flurbereinigungsgemeinde

Beitrag von Partschefeld »

Maßnahmen die im Flurbereinigungsverfahren nach dem Neugestaltungsauftrag gem. § 37 FlurbG umgesetzt werden, bringen meist naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit sich. Solche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind dann gemeinschaftliche Anlagen. Ohne Bezug auf die Ausgleichsfunktion wären solche Maßnahmen öffentliche Anlagen. Solche notwendigen Ausgleichsmaßnahmen stoßen insb. bei Landwirten und Eigentümern nicht immer auf Beifall. Dagegen gibt es möglicherweise in angrenzenden Gemeinden interessierte Eigentümer gerade an solchen Maßnahmen (Streuobstwiese, Aufforstung, Gehölze …). Auch die Naturschutzbehörden sehen eine spezielle Ausgleichsmaßnahmen lieber in der Nachbargemeinde (z.B. wegen Biotopvernetzung), als krampfhaft irgendwo im Verfahrensgebiet ein Stück Land zu bepflanzen. Wer hat bereits so einen Fall gehabt und wie wurde der gelöst? Eine Erweiterung gem. § 8 FlurbG wäre mir zu bürokratisch. Am Ende hat der Eigentümer noch weitere Ansprüche (Erschließung, Zusammenlegung …) weil im Anordnungsbeschluss etwas vergessen wurde auszuschließen.