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TG Vorkaufsrecht RSG außerhalb des Verfahrensgebietes

Verfasst: Fr 11. Jul 2014, 12:24
von Partschefeld
Ist das Vorkaufsrecht der Teilnehmergemeinschaft (Siedlungsunternehmen) gem. § 4 Abs. 1 Reichssiedlungsgesetz (RSG) auf Grundstücke im Verfahrensgebiet beschränkt? Ist der Begriff "Bezirk" lt. RSG mit "Verfahrensgebiet" lt. FlurbG gleichzusetzen?

Re: TG Vorkaufsrecht RSG außerhalb des Verfahrensgebietes

Verfasst: Mi 10. Jan 2018, 13:57
von Partschefeld
Mit dem Grundstücksverkehrsgesetz vom 28.07.1961 (BGBL I S. 1091) wurde gem. § 27 das Reichssiedlungsgesetz dergestalt geändert, dass Teilnehmergemeinschaft als Siedlungsunternehmen bezeichnet werden können. Hier wurde auch der § 4 Abs. 1 RSG aufgenommen, wonach die bezirkszugehörigkeit beschrieben wurde. In der Gesetzesbegründung (BT-DrS 3/119) zu § 33 (Seite 28) wird explizit geschrieben "Gerade in Gebieten, in denen eine Flurbereinigung durchgeführt werden soll, kann die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Teilnehmergemeinschaft die Durchführung der Flurbereinigung unter Umständen wesentlich fördern." Fraglich ist hier wie dies funktionieren soll, weil eine Teilnehmergemeinschaft erst mit der Anordnung des Verfahrens entsteht. Anhand dieser Gesetzesbegründung müsste es jedoch möglich sein, dass eine Teilnehmergemeinschaft auch außerhalb ihres eigenen Gebietes Flächen erwerben kann. Einzig bedarf es im Nachgang der Beiziehung (wie bei einer Landverzichtserklärung außerhalb des Verfahrensgebietes vgl. Wingerter/Mayr Rn. 6 zu § 52 FlurbG). Eine weitere Erläuterung zur Bezirksabgrenzung im Hinblick auf die Teilnehmergemeinschaft habe ich in o.g. Gesetzesbegründung nicht gefunden.

Dies erst mal als Antwort auf meine damalige Frage, weil ich mich eben wieder damit beschäftigen musste. Vielleicht hat jemand noch eine weitere Idee.