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2 mal die gleiche straße widmen

Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 22:14
von thi-flur
hallo, liebe teilnehmer,

ich ergänze meine frage "wiederholte widmung":

eine straße wurde z.b. 2000 zum 1. mal gewidmet (bundesland ohne straßenverzeichnis),
diese widmung wurde als basis für erschließungsbeiträge benutzt und genutzt,
nun will die ortsgemeinde z.b. 2017 z.b. wiederkehrende ausbaubeiträge einführen und widmet kurzerhand erneut
mit der allgemeinen begründung: rechtssicherheit:
1. kann der gleiche sachverhalt mit 2 verwaltungsakten bedacht werden
2. müssen sich diese - aussagemäßig - aufeinander beziehen (konnexität?), insbes. in der bekanntmachung?
3. bedarf dieser besondere sachverhalt einer besonderen begründung?
4. was ist, wenn die erste widmung sich als falsch herausstellt, da z.b. der "falsche"
bürgermeister (orts-bm statt verbandsgemeinde-bm) unterschrieben hat,
ist dann die zweite widmung die erstmals korrekte widmung?

liebe grüße und dank vorab

von thi-flur