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Wertfortschreibung nach Schlußfeststellung Flurbreinigungsplan

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 21:20
von Rheinhesse
Welche Stelle hat die Bewertungsstelle beim zuständigen Finanzamt über die Neuzuteilung von Grundstücken nach Abschluß des Flurbereinigungsverfahrens (wertgleiche Abfindung) aufgrund welcher Vorschriften ggf. zu informieren? Vgl. § 22 BewG.

Re: Wertfortschreibung nach Schlußfeststellung Flurbreinigungsplan

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 15:24
von Partschefeld
Damit das Grundbuchamt die Grundbücher berichtigen kann, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. Daher wird das Finanzamt über den Eintritt des neuen Rechtszustandes informiert und auch Auszüge aus dem Plan zugesendet. Bei Ausgleichs- und Abfindungszahlungen (z.B. aufgrund Landverzichtserklärungen) wird das Finanzamt gem. § 5 Mitteilungsverordnung informiert.

Eine Einheitswertfortschreibung bei wertgleicher Abfindung wäre mir neu.