Umfang des Wertersatzes bei Unmöglichkeit der Herausgabe

Rheinhesse
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Umfang des Wertersatzes bei Unmöglichkeit der Herausgabe

Beitrag von Rheinhesse »

Für den Fall, dass eine Kommune eine Baulandumlegung ohne Änderungssatzung nach § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG durchführt und Flurbereinigungswege wirtschaftlich unberücksichtigt läßt bei Vorabausscheidung nach § 55 Abs. 2 BauGB von neuen Erschließungs- und Ausgleichsflächen könnte folgendes Urteil interessant sein:

BGH, Urteil vom 16.11.2007 - Aktenzeichen V ZR 214/06 Umfang des Wertersatzes bei Unmöglichkeit der Herausgabe

... 3. Demnach bestimmt sich die Höhe des Wertersatzes nach dem objektiven Verkehrswert, den der Miteigentumsanteil am Tag der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans (§ 71 Abs. 1 Satz 1 BauGB ) gehabt hat. Denn in diesem Zeitpunkt trat nach § 72 Abs. 1 BauGB die Rechtsänderung gemäß dem Umlegungsplan ein, durch die der Beklagten die Herausgabe des Miteigentumsanteils unmöglich wurde. ...