Wertermittlung / Differenzbesteuerung vorbelasteter gemeinschaftliche Anlagen - unbelasteter Nutzflächen

Rheinhesse
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Re: Wertermittlung / Differenzbesteuerung vorbelasteter gemeinschaftliche Anlagen - unbelasteter Nutzflächen

Beitrag von Rheinhesse »

Sind bei Genehmigung und Beurkundung von Änderungssatzungen nach § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG im Hinblick auf Gebot der wertgleichen Abfindung zu beachten:

Bewertungsgesetz (BewG)
§ 9 Bewertungsgrundsatz, gemeiner Wert

§ 1 Abs. 2 GrEStG, § 41 AO

§ 7 BeurkG
BGH, Beschluss vom 10. 10. 2012 – IV ZB 14/12, Rn 11
... Der Notar soll nicht durch den Inhalt der von ihm beurkundeten letztwilligen Verfügungen Rechts-
positionen erhalten, auf die er ansonsten keinen Anspruch hätte. ....

Rheinhesse
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Re: Wertermittlung / Differenzbesteuerung vorbelasteter gemeinschaftliche Anlagen - unbelasteter Nutzflächen

Beitrag von Rheinhesse »

Liegt bei einem enteignungsähnlichem Zugriff der unterhaltspflichten Kommune (per B-Plan / Umlegungsplan) auf eigentums- und nutzungsbeschränkte gemeinschaftliche Anlagen / Flurbereinigungswege, d.h. ohne Rückabwicklung des seinerzeitigen entschädigungslosem Landabzug in Land oder Geld, eine Anzeigepflicht nach ErbStG vor?

Siehe etwa BFH Urteil vom 25. November 2020, II R 25/18
Schenkungsteuer - Zuwendung aus dem Vermögen eines Dritten

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